FK-V Anlage 4 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 4 DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN IM RAHMEN EINESGASRETTUNGSDIENSTES, BGBl. II Nr. 13/2007, gültig ab 01.02.2007
Anlage 4 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 4 DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN IM RAHMEN EINESGASRETTUNGSDIENSTES
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Ausbildungsinhalte | Unterrichtseinheiten |
1. Atmung des Menschen, Gefährdung durch Sauerstoffmangel sowie gesundheitsgefährdende oder unatembare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, Brand- und Explosionsgefahr | 6 |
2. Personelle und organisatorische Voraussetzungen für den Einsatz unter schwerem Atemschutz | 2 |
3. Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutz-, Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten | 6 |
4. Benutzung und Wartung von Atemschutzgeräten, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft | 6 |
5. Maßnahmen der Erste-Hilfe-Leistung bei Rettungseinsätzen, Verhalten bei Brand- oder Explosionsgefahr | 3 |
6. Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Arbeiten im Gasrettungsdienst, in einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr | 4 |
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie) | 27 |
Frei gestaltbare UE | 5 |
Praktische Übungen (mit angelegtem Atemschutzgerät, Umgang mit Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten) | 3 |
GESAMTZAHL UE | 35 |
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