FK-V Anlage 4 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 4 DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN IM RAHMEN EINESGASRETTUNGSDIENSTES, BGBl. II Nr. 13/2007, gültig ab 01.02.2007

Anlage 4 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 4 DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN IM RAHMEN EINESGASRETTUNGSDIENSTES


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Ausbildungsinhalte
Unterrichtseinheiten
1. Atmung des Menschen, Gefährdung durch Sauerstoffmangel sowie gesundheitsgefährdende oder unatembare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, Brand- und Explosionsgefahr
6
2. Personelle und organisatorische Voraussetzungen für den Einsatz unter schwerem Atemschutz
2
3. Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutz-, Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten
6
4. Benutzung und Wartung von Atemschutzgeräten, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
6
5. Maßnahmen der Erste-Hilfe-Leistung bei Rettungseinsätzen, Verhalten bei Brand- oder Explosionsgefahr
3
6. Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Arbeiten im Gasrettungsdienst, in einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr
4
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)
27
Frei gestaltbare UE
5
Praktische Übungen (mit angelegtem Atemschutzgerät, Umgang mit Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten)
3
GESAMTZAHL UE
35

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