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FK-V § 1. Geltungsbereich, BGBl. II Nr. 13/2007, gültig von 01.02.2007 bis 28.02.2014

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

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