FGV § 87. Befüllung von Versandbehältern, BGBl. II Nr. 446/2002, gültig ab 01.07.2003
8. Teil Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen
§ 87. Befüllung von Versandbehältern
Für das Befüllen von Versandbehältern mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der Versandbehälterverordnung 2002, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.
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