FGV § 87. Befüllung von Versandbehältern, BGBl. II Nr. 446/2002, gültig ab 01.07.2003

8. Teil Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen

§ 87. Befüllung von Versandbehältern

Für das Befüllen von Versandbehältern mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der Versandbehälterverordnung 2002, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAA-76784