zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
FGV § 51. Lagerräume, BGBl. II Nr. 446/2002, gültig ab 01.07.2003

5. Teil Zusätzliche Bestimmungen für Versandbehälter

2. Hauptstück Lagerung von Versandbehältern in Räumen

§ 51. Lagerräume

Die Lagerung von Versandbehältern in Räumen muss in dafür vorgesehenen, nicht anders genutzten Lagerräumen erfolgen. Der Zugang muss gemäß § 13 Abs. 2 gekennzeichnet sein.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAA-76784