1. Teil Allgemeine Bestimmungen
2. Hauptstück Begriffsbestimmungen
§ 11. Regeln der Technik
Als Regeln der Technik gelten die einschlägigen aus Wissenschaft oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnenen Grundsätze, wie sie beispielsweise in ÖVGW-Richtlinien oder in ÖNORMEN enthalten sind. Die ÖVGW-Richtlinien werden von der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, A-1010 Wien, Schubertring 14, und die ÖNORMEN werden vom Österreichischen Normungsinstitut, A-1021 Wien, Heinestrasse 38, herausgegeben.
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