FGTV 2010 Anhang 9 (zu § 26) Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall, BGBl. II Nr. 247/2010, gültig ab 01.08.2010

8. Abschnitt Schlussbestimmungen

Anhang 9 (zu § 26) Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall

1. Eigenschaften von Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan, Propen und Buten sowie Gemische dieser Gase untereinander) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas, das durch Odorierung einen wahrnehmbaren Geruch hat. Es ist schwerer als Luft und kann in bestimmter Mischung mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

Vorsicht: Tritt Flüssiggas in die Umgebungsluft aus, so kann durch eine wirksame Zündquelle eine Verpuffung oder eine Explosion ausgelöst werden.

2. Verhalten bei Störungen und Undichtheiten

Bei Störungen und Undichtheiten (zB Gasgeruch, Ausströmgeräusch) sofort Not-Aus-Einrichtung betätigen und das Absperrventil am Flüssiggasbehälter unter der Armaturenhaube oder unter dem Domschachtdeckel schließen. Ist eine Hauptabsperreinrichtung in der Gasleitung außerhalb des Behälters vorhanden, diese ebenfalls schließen.

Bei Betriebsstörungen:Fachfirma rufen

In Notfällen:Feuerwehr: 122

Polizei: 133

Rettung: 144 und
Gaslieferunternehmen (Name und Telefonnummer angeben) benachrichtigen!

Bei Gasgeruch zusätzlich:

- In Räumen Fenster und Türen öffnen!

- Keine Elektroschalter betätigen!

- Offene Feuer löschen!

- Nicht rauchen!

- Explosionsgefährdeten Bereich gegen den Zutritt Unbefugter absichern!

- Nicht im explosionsgefährdeten Bereich telefonieren!

- Explosionsgefährdeten Bereich verlassen!

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