FernFinG § 4. Unwirksame Vereinbarungen, BGBl. I Nr. 62/2004, gültig ab 01.10.2004
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 4. Unwirksame Vereinbarungen
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
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