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FernFinG § 4. Unwirksame Vereinbarungen, BGBl. I Nr. 62/2004, gültig ab 01.10.2004

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 4. Unwirksame Vereinbarungen

Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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