FernFinG § 13. In-Kraft-Treten, BGBl. I Nr. 62/2004, gültig von 01.10.2004 bis 15.07.2009
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 13. In-Kraft-Treten
Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-76781