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FernFinG § 13. In-Kraft-Treten, BGBl. I Nr. 62/2004, gültig von 01.10.2004 bis 15.07.2009

4. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 13. In-Kraft-Treten

Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

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