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FJMV 2019 Anlage 6 Angaben zur Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (Formblatt Nr. 950) , BGBl. II Nr. 333/2018, gültig ab 01.01.2019

Anlage 6 Angaben zur Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (Formblatt Nr. 950)

1. Abschnitt

Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten


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Positionsnummer
Bezeichnung
100
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte
110
Anwartschaftsberechtigte
130
Hievon: anwartschaftsberechtigte Frauen
131
Hievon: anwartschaftsberechtigte Männer
111
Hievon: Anwartschaftsberechtigte (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
114
Hievon: beitragsfreie Anwartschaftsberechtigte (ohne laufende Beitragszahlungen)
120
Leistungsberechtigte
128
Hievon: leistungsberechtigte Frauen
129
Hievon: leistungsberechtigte Männer
121
Hievon: Leistungsberechtigte (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)

2. Abschnitt

Flussgrößen


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Positionsnummer
Bezeichnung
230
Neue Anwartschaftsberechtigte im Geschäftsjahr
231
Neue Leistungsberechtigte im Geschäftsjahr
232
Hievon: neue Leistungsberechtigte in Pension
233
Todesfälle im Geschäftsjahr
234
Austritte mit Anspruch (Unverfallbarkeitsfälle) im Geschäftsjahr
235
Austritte mit Anspruch (Abfindungen) im Geschäftsjahr
236
Austritte ohne Anspruch im Geschäftsjahr
237
Zugänge aus anderen VRG im Geschäftsjahr
238
Abgänge in andere VRG im Geschäftsjahr
239
Sonstige Zu- und Abgänge im Geschäftsjahr

3. Abschnitt

Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten – konsortialgeführt


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Positionsnummer
Bezeichnung
300
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte – konsortialgeführt
310
Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt
330
Hievon: anwartschaftsberechtigte Frauen – konsortialgeführt
331
Hievon: anwartschaftsberechtigte Männer – konsortialgeführt
311
Hievon: Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)
314
Hievon: beitragsfreie Anwartschaftsberechtigte – konsortialgeführt (ohne laufende Beitragszahlungen)
320
Leistungsberechtigte – konsortialgeführt
328
Hievon: leistungsberechtigte Frauen – konsortialgeführt
329
Hievon: leistungsberechtigte Männer – konsortialgeführt
321
Hievon: Leistungsberechtigte – konsortialgeführt (leistungsorientierte Pensionszusagen mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers)

4. Abschnitt

Flussgrößen – konsortialgeführt


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Positionsnummer
Bezeichnung
340
Neue Anwartschaftsberechtigte im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
341
Neue Leistungsberechtigte im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
342
Hievon: neue Leistungsberechtigte in Pension – konsortialgeführt
343
Todesfälle im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
344
Austritte mit Anspruch (Unverfallbarkeitsfälle) im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
345
Austritte mit Anspruch (Abfindungen) im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
346
Austritte ohne Anspruch im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
347
Zugänge aus anderen VRG im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
348
Abgänge in andere VRG im Geschäftsjahr – konsortialgeführt
349
Sonstige Zu- und Abgänge im Geschäftsjahr – konsortialgeführt

5. Abschnitt

Sonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten


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Positionsnummer
Bezeichnung
602
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die maximal 30 Jahre alt sind
604
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 30 aber maximal 40 Jahre alt sind
606
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 40 aber maximal 50 Jahre alt sind
608
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 50 aber maximal 60 Jahre alt sind
610
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 60 aber maximal 70 Jahre alt sind
612
Anzahl der Anwartschaftsberechtigten, die älter als 70 Jahre sind
614
Anzahl der Leistungsberechtigten, die maximal 30 Jahre alt sind
616
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 30 aber maximal 40 Jahre alt sind
618
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 40 aber maximal 50 Jahre alt sind
620
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 50 aber maximal 60 Jahre alt sind
622
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 60 aber maximal 70 Jahre alt sind
624
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 70 aber maximal 80 Jahre alt sind
626
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 80 aber maximal 90 Jahre alt sind
628
Anzahl der Leistungsberechtigten, die älter als 90 Jahre sind

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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