Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung § 4., BGBl. II Nr. 257/2018, gültig von 28.09.2018 bis 29.05.2019

§ 4.

Diese Verordnung ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.

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