Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung § 1., BGBl. II Nr. 257/2018, gültig von 28.09.2018 bis 31.12.2022

§ 1.

Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a und Abs. 4 EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.

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