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ESV 2012 Anhang 2: Annäherungszone, BGBl. II Nr. 33/2012, gültig ab 01.03.2012

3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen

Anhang 2: Annäherungszone


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Netz-Nennspannung(kV)
Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)
bis 1
50
über 1 bis 30
150
über 30 bis 110
200
über 110 bis 220
300
über 220 bis 380
400

Ausnahmen
von Anhang 1 und Anhang 2:

Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.

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