zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
ESV 2012 Anhang 2: Annäherungszone, BGBl. II Nr. 33/2012, gültig ab 01.03.2012

3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen

Anhang 2: Annäherungszone


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Netz-Nennspannung(kV)
Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)
bis 1
50
über 1 bis 30
150
über 30 bis 110
200
über 110 bis 220
300
über 220 bis 380
400

Ausnahmen
von Anhang 1 und Anhang 2:

Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAA-76763