Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens § 7. Änderungen der Kontoverbindung, BGBl. II Nr. 179/2019, gültig ab 01.07.2019

§ 7. Änderungen der Kontoverbindung

Bei Änderung der Kontoverbindung des Mandatsgebers endet die Gültigkeit des in Bezug auf die ursprüngliche Kontoverbindung erteilten SEPA-Lastschriftmandats und hat der Mandatsgeber für die neue Kontoverbindung ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

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