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Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens § 4. Erteilung des Lastschriftmandats, BGBl. II Nr. 179/2019, gültig ab 01.07.2019

§ 4. Erteilung des Lastschriftmandats

Für die Einziehung von Abgaben gemäß § 2 Abs. 1 ist das SEPA-Lastschriftmandat im elektronischen Weg über FinanzOnline zu erteilen oder unter Verwendung eines von der Finanzverwaltung auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellten Formulars unterschrieben im Original an die auf dem Formular genannte Adresse zu übermitteln.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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