EKV 2016 Anlage 1 Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung, BGBl. II Nr. 195/2018, gültig ab 01.08.2018

2. Abschnitt Vorzulegende Informationen

Anlage 1 Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat
(Eigentümerkontrollverordnung 2016EKV 2016)

Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 1 EKV 2016

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

PDF: Anlage 1.

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