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EisbAV Anhang 3 Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3 BETRIEBSLEITER, BGBl. II Nr. 208/2009, gültig ab 02.07.2009

9. Abschnitt Schlußbestimmungen

Anhang 3 Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3 BETRIEBSLEITER


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Ausbildungsinhalte
Unterrichtseinheiten
Arbeitnehmerschutzvorschriften für Eisenbahnunternehmen (Grundsätze des ASchG, Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, Unfalluntersuchung)
4 UE
betriebliche Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Betriebsführung, Baustellen, Umschlag, Ausbildung und Einsatz der Betriebsbediensteten)
12 UE
technische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Bautechnik, Maschinentechnik einschließlich Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Instandhaltung)
12 UE
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten
28 UE“

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