EisbAV Anhang 3 Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3 BETRIEBSLEITER, BGBl. II Nr. 208/2009, gültig ab 02.07.2009
9. Abschnitt Schlußbestimmungen
Anhang 3 Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3 BETRIEBSLEITER
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Ausbildungsinhalte | Unterrichtseinheiten |
Arbeitnehmerschutzvorschriften für Eisenbahnunternehmen (Grundsätze des ASchG, Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, Unfalluntersuchung) | 4 UE |
betriebliche Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Betriebsführung, Baustellen, Umschlag, Ausbildung und Einsatz der Betriebsbediensteten) | 12 UE |
technische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Bautechnik, Maschinentechnik einschließlich Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Instandhaltung) | 12 UE |
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten | 28 UE“ |
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