zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Energieabgabenvergütungsgesetz § 3., BGBl. I Nr. 158/2002, gültig von 09.10.2002 bis 20.08.2003

§ 3.

Kein Anspruch auf Vergütung besteht:

1. insoweit das Erdgas oder die elektrische Energie für die Erzeugung von Wärme, Dampf oder Warmwasser verwendet wird, ausgenommen unmittelbar für betriebliche Zwecke.

2. insoweit Anspruch auf Vergütung der Erdgasabgabe gemäß § 3 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz besteht.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
HAAAA-76727