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DOK-VO Anlage Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind, BGBl. II Nr. 53/1997, gültig ab 21.02.1997

Anlage Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind


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Bezeichnung der Arbeitsstätte:
 
Adresse:
 
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN:
 

Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.


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Ermittlung durchgeführt von:
 
Datum, Unterschrift:
 

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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