DOK-VO Anlage Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokument für Arbeitsstätten mit bis zu zehn
Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine
Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen
festzulegen sind, BGBl. II Nr. 53/1997, gültig ab 21.02.1997
Anlage Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
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Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
Adresse: | |
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und
–beurteilung beschäftigten AN: | |
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
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Ermittlung durchgeführt von: | |
Datum, Unterschrift: | |
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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