DiStG 2020 § 3. Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer, BGBl. I Nr. 91/2019, gültig ab 23.10.2019

§ 3. Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer

(1) Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält. Diese vermindert sich um Ausgaben für Vorleistungen anderer Onlinewerbeleister, die nicht Teil seiner multinationalen Unternehmensgruppe sind.

(2) Die Steuer beträgt 5% der Bemessungsgrundlage.

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