DDGV § 20. Verfahrenssprache, BGBl. II Nr. 59/2016, gültig ab 19.07.2016
1. Hauptstück Druckgeräte
4. Abschnitt Konformität und Einstufung von Druckgeräten und Baugruppen
§ 20. Verfahrenssprache
Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren sind in Deutsch oder in einer anderen von der Konformitätsbewertungsstelle anerkannten Sprache auszuführen.
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