DBA Ungarn Artikel 27 Inkrafttreten, BGBl. Nr. 52/1976, gültig ab 09.02.1976
Artikel 27 Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen ist der Rechtsordnung eines jeden der beiden Vertragstaaten gemäß zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Budapest auszutauschen.
(2) Das Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
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