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DBA Portugal Anlage 1, BGBl. Nr. 85/1972, gültig ab 27.02.1972

ABSCHNITT VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Anlage 1

Wien, am

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beehre ich mich, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Umstand zu lenken:

Im Verlauf der Verhandlungen zur Ausarbeitung dieses Abkommens sind die österreichische und die portugiesische Delegation übereingekommen, daß die Bestimmungen des Artikels 19 dieses Abkommens auch auf Vergütungen anzuwenden sind, die von den Angestellten der Handelsvertretung bezogen werden, die einer der beiden Vertragstaaten in dem anderen Staat unterhält.

Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung zu dieser Auslegung von Artikel 19 dieses Abkommens mitteilen könnten.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

Hammerschmidt

Seiner Exzellenz

Herrn Guilherme Margarido de Caseilho

außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter der Portugiesischen Republik

Wien

Wien, am

Sehr geehrter Herr Sektionschef!

Mit Note vom heutigen Tag haben Sie folgende Mitteilung an mich gerichtet:

„Anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beehre ich mich, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Umstand zu lenken:

Im Verlauf der Verhandlungen zur Ausarbeitung dieses Abkommens sind die österreichische und die portugiesische Delegation übereingekommen, daß die Bestimmungen des Artikels 19 dieses Abkommens auch auf Vergütungen anzuwenden sind, die von den Angestellten der Handelsvertretung bezogen werden, die einer der beiden Vertragstaaten in dem anderen Staat unterhält.

Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung zu dieser Auslegung von Artikel 19 dieses Abkommens mitteilen könnten.“

Ich beehre mich, Ihnen bekanntzugeben, daß ich mit dieser Auslegung von Artikel 19 einverstanden bin.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Sektionschef, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

Guilherme de Castilho

Herrn Dr. Josef Hammerschmidt

Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen

Wien

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