Artikel 29 Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Manila ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am 1. Tage des dritten Monates, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft, und seine Bestimmungen finden auf alle Steuern Anwendung, die für Steuerjahre erhoben werden, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.
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