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DBA Niederlande Artikel 30 Inkrafttreten, BGBl. Nr. 191/1971, gültig ab 21.04.1971

ABSCHNITT VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 30 Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Den Haag ausgetauscht werden.

(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen sind für die Steuerjahre und Steuerzeiträume anzuwenden, die am oder nach dem beginnen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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KAAAA-76671