DBA Mexiko Artikel 28 IN-KRAFT-TRETEN, BGBl. III Nr. 142/2004, gültig ab 01.01.2005

Artikel 28 IN-KRAFT-TRETEN

(1) Die Vertragsstaaten teilen einander schriftlich auf diplomatischem Wege mit, dass die für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach innerstaatlichem Recht erforderlichen Maßnahmen erfüllt sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfanges der späteren dieser Mitteilungen folgt.

(2) Das Abkommen findet Anwendung am oder nach dem ersten Tag des Kalenderjahres, das dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Abkommens folgt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-76665