DBA Mexiko (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Mexiko; Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Mexiko)) Artikel 26 MITGLIEDER VON DIPLOMATISCHEN MISSIONEN UND KONSULARISCHEN VERTRETUNGEN, BGBl. III Nr. 142/2004, gültig ab 01.01.2005
Artikel 26 MITGLIEDER VON DIPLOMATISCHEN MISSIONEN UND KONSULARISCHEN VERTRETUNGEN
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die Mitgliedern von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.
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