DBA Irland Artikel 14, BGBl. Nr. 66/1968, gültig ab 05.01.1968
Artikel 14
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist, können in diesem anderen Staat besteuert werden.
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