DBA Indien Artikel 28 INKRAFTTRETEN, BGBl. III Nr. 231/2001, gültig ab 05.09.2001

Artikel 28 INKRAFTTRETEN

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in New Delhi ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:

a) in Österreich auf Steuern, die für Steuerjahre erhoben werden, die dem Kalenderjahr folgen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist;

b) in Indien auf Einkünfte, die in einem Steuerjahr bezogen werden, das am oder nach dem ersten April des Jahres beginnt, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

(3) Das am in New Delhi unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen *) findet nicht mehr Anwendung, sobald die Bestimmungen dieses Abkommens gemäß Absatz 2 Anwendung finden.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 99/1965

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