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DBA Brasilien Artikel 27 Diplomatische und konsularische Beamte, BGBl. Nr. 431/1976, gültig ab 01.07.1976

Artikel 27 Diplomatische und konsularische Beamte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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