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DBA Bosnien-Herzegowina Artikel 28 IN-KRAFT-TRETEN, BGBl. III Nr. 168/2011, gültig ab 01.01.2012

Artikel 28 IN-KRAFT-TRETEN

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

(3) Seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das jenem unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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LAAAA-76623