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DBA Belgien Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich, BGBl. Nr. 415/1973, gültig ab 28.06.1973

I. GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.

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RAAAA-76621

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