BZP-VO Anlage 10
Anlage 10
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(Vorderseite) |
Gutachten
zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von
Personenkraftverkehrsunternehmen gem. § 3 Abs. 1 BZP-VO, BGBl. II Nr. 46/2001
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Name oder Firma des Unternehmens: | ||||||
Anschrift des Betriebssitzes: | |||||||
2. | Anzahl der Omnibusse (§ 2 Abs. 3): | ||||||
Eigenkapital und unversteuerte Rücklage: | |||||||
Bestätigungsvermerk I: Es wird bestätigt, daß das
Unternehmen eine Summe von Eigenkapital und
unversteuerten Rücklagen in der Höhe von zumindest
9 000 Euro für das erste und zumindest 5 000 Euro für
jedes weitere Fahrzeug aufweist. | |||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
3. | Ist über das Unternehmen in den letzten fünf Jahren der
Konkurs eröffnet oder ein Ausgleichsantrag gestellt
worden? | ||||||
Ο ja | Ο nein | ||||||
4. | Eigenkapitalquote [=Eigenkapital/Gesamtkapital x
100]: | Erfordernis > 10 % | |||||
Schuldentilgungsdauer in Jahren [=(Fremdkapital –
flüssige Mittel)/Netto-Cash-Flow*]: | < 12 Jahre | ||||||
Netto-Cash-Flow* aus dem Ergebnis in % der Umsatzhöhe
[=Netto-Cash-Flow*/ Umsatz-höhe x 100]: | > 8 % | ||||||
Bestätigungsvermerk II: Es wird bestätigt, daß das
Unternehmen die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung/den
ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen finanziellen
Mittel | |||||||
Ο aufweist | Ο nicht aufweist | ||||||
Bei der wiederkehrenden Überprüfung für
Kraftfahrlinienunternehmer: | |||||||
Ist auf Grund der näheren Begutachtung zu erwarten, daß
diese innerhalb einer Frist von ... Monaten (max. 12) wieder erlangt werden wird ? | |||||||
Ο ja | Ο nein | ||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
Erforderlichenfalls Erläuterungen und verbale Beurteilung
durch die prüfende Stelle auf Beiblatt: | |||||||
* siehe umseitige Erklärung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(Rückseite) |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Der Cash-Flow aus dem Ergebnis errechnet sich: | |
Jahresüberschuß/-fehlbetrag | |
+ | Abschreibung auf das Anlagevermögen |
- | Zuschreibung auf das Anlagevermögen |
+ | Dotierung (- Auflösung) langfristiger Rückstellungen |
- | Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von
Anlagevermögen |
- | Auflösung nichtrückzahlbarer Investitionszuschüsse |
+/- | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
= | Cash-Flow aus dem Ergebnis |
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76606