BZGü-VO Anlage 1 Sachgebiete der Prüfung, BGBl. II Nr. 280/2000, gültig ab 06.09.2000

5. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen

Anlage 1 Sachgebiete der Prüfung

1. Schriftlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:

a) Kalkulation für Kilometer- und Stundenleistung, Kostenstellenrechnung, Ermittlung des Kostendeckungsbeitrages und Indexberechnung;

b) Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife und Tarifempfehlungen; Frachtbriefbestimmungen;

c) Umsatzsteuer- und Straßenbenützungsabgabeberechnung;

d) Buchführung und Lohnverrechnung im Zusammenhang mit den angeführten Sachgebieten, Grundkenntnisse der Bilanzanalyse.

2. Mündlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:

1. Recht:

Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:

a) Sozialversicherungsrecht;

b) Grundsätze des Zivilrechts und des Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechts, des Frachtrechts, des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts);

c) Beförderungsverträge (CMR);

d) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts;

e) Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeugbesitzers sowie des Frachtführers; Transportversicherung;

f) Steuerrecht;

g) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge, die einschlägigen EU-Vorschriften sowie die Aufgabe und die Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind;

2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:

a) Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten;

b) Buchhaltung und Grundzüge der Bilanzierung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen;

c) Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen, Handelsbräuche und Fakturierungen;

d) Betriebsführung von Güterbeförderungsunternehmen;

e) Marketing;

f) Mitarbeiterführung und Personalmanagement;

g) Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG);

h) Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;

i) Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften;

j) Telematikanwendungen;

3. Zugang zum Markt:

a) gewerberechtliche Vorschriften des Güterbeförderungsgewerbes;

b) Beförderungsdokumente;

c) zuständige Behörden;

4. Technische Normen und technischer Betrieb:

a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen;

b) Wahl des Fahrzeugs;

c) Genehmigung und Zulassung;

d) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge;

e) Laden und Entladen der Fahrzeuge;

f) die besondere Verantwortung des Frachtführers bei der Beförderung von

– gefährlichen Gütern,

– Nahrungsmitteln,

– lebenden Tieren;

g) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung von Fahrzeugen;

5. Straßenverkehrssicherheit:

a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr;

b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGBG, FSG) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);

c) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen;

6. Zusätzliche Sachgebiete für den Güterfernverkehr:

a) Wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen Regeln abweichen;

b) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wie:

– Vertragsrecht bei internationalen Beförderungen (internationale Schiedsgerichtsbarkeit usw.),

– Vorschriften des ATP,

– Vorschriften der EU,

– Vorschriften des AETR sowie einschlägige Sozialvorschriften der EU,

– Vorschriften für die Schadensabdeckung im grenzüberschreitenden Güterverkehr (zB CMR-, See- und allgemeine Transportversicherung),

– Steuerrecht unter Bedachtnahme auf grenzüberschreitende Beförderungen,

– Frachtbriefbestimmungen;

c) Allgemeine Grundsätze des Zollrechts und Zollvorschriften, insbesondere Begleitscheinverfahren, Zollvormerkverkehr, Carnet-TIR und gVV, Carnet-ATA;

d) Kombinierter Verkehr Schiene – Straße mit seinen verschiedenen Techniken (Rollende Landstraße, Verkehr mit Anhängern, Sattelanhängern, Wechselaufbauten und Containern usw.) sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Binnen- und Hochseeschiffahrt);

e) Verkehrsgeographie und Streckenplanung sowie den Bereich der Logistik.

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