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BZG § 7., BGBl. Nr. 804/1995, gültig von 07.12.1995 bis 27.11.2001

§ 7.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft.

(1a) § 3a tritt mit außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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