BWG § 22o. Ausfallsrisiko, BGBl. Nr. 753/1996, gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2006

V. Abschnitt: Kapitalerhaltungspuffer, Kapitalerhaltungsmaßnahmen und makroprudenzielle Instrumente

1. Unterabschnitt Kapitalerhaltungspuffer und kombinierte Kapitalpufferanforderung

§ 22o. Ausfallsrisiko

Das Eigenmittelerfordernis zur Abdeckung des Ausfallsrisikos in

1. Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds gemäß § 5 Abs. 1 InvFG 1993,

2. ausländischen Kapitalanlagefondsanteilen gemäß § 24 Abs. 1 InvFG 1993,

3. sonstigen Positionen, die in Verbindung mit dem Handel in Finanzinstrumenten stehen (§ 2 Z 35 lit. f) und die nicht in die Ermittlung des allgemeinen und spezifischen Positionsrisikos einbezogen werden, sowie in

4. derivativen außerbörslichen Instrumenten

ist nach den Bestimmungen des § 22 zu ermitteln.

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