BVQA-V § 5. In-Kraft-Treten, BGBl. II Nr. 269/2011, gültig von 18.08.2011 bis 11.09.2013

§ 5. In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung ist erstmals auf den Quartalsausweis zum anzuwenden.

(2) Die Anlagen 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 437/2006 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum anzuwenden.

(3) Die Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 150/2010 ist erstmals auf den Quartalsausweis zum anzuwenden.

(4) § 1 Abs. 1 sowie die Anlagen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2011 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum anzuwenden.

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