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BVQA-V § 3. Zukunftsvorsorgegeschäft, BGBl. II Nr. 102/2021, gültig von 26.05.2010 bis 31.12.2022

§ 3. Zukunftsvorsorgegeschäft

Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:

1. Angaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.

2. Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.

3. Angaben im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.

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