§ 2. Betriebliches Vorsorgekassengeschäft
Die Quartalsausweise haben für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, ABl. Nr. L 176 vom S. 1, in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1.
2. Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.
3. Angaben im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 7.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAA-76601