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BVQA-V § 2. Betriebliches Vorsorgekassengeschäft, BGBl. II Nr. 134/2008, gültig von 30.04.2008 bis 25.05.2010

§ 2. Betriebliches Vorsorgekassengeschäft

Die Quartalsausweise haben für das Betriebliches Vorsorgekassengeschäft zu enthalten:

1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von § 23 BWG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.

(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)

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