BVQA-V § 2. Betriebliches Vorsorgekassengeschäft, BGBl. II Nr. 102/2021, gültig ab 01.01.2022

§ 2. Betriebliches Vorsorgekassengeschäft

Die Quartalsausweise für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft haben je Veranlagungsgemeinschaft gemäß § 30 BMSVG zu enthalten:

1. Angaben zu aggregierten Meldekonzepten gemäß der Anlage 1,

2. Angaben zu Einzelwertpapieren gemäß der Anlage 2 und

3. Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5a BMSVG gemäß der Anlage 3.

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