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Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten § 4., BGBl. Nr. 832/1992, gültig ab 01.01.1993

§ 4.

Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit in Kraft und hinsichtlich des § 2 mit Ablauf des , hinsichtlich der § 1 und 3 mit Ablauf des außer Kraft.

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