Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten § 1., BGBl. Nr. 832/1992, gültig von 01.01.1993 bis 31.12.2033
§ 1.
Gesetzliche Regelungen, die unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherung vorsehen, sind zulässig.
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