Bundes-Vergabekontrollkommission - Festsetzung eines Aufwandersatzes und Höhe der Sitzungsgelder
Verordnung der Bundesregierung, mit der für die Funktion des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Senatsvorsitzenden sowie eines Berichterstatters der Bundes-Vergabekontrollkommission ein angemessener Aufwandsersatz sowie für die sonstigen Mitglieder der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes die Höhe der Sitzungsgelder festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 10/2003, i.d. aktuellen Fassung
Nichtamtliche Änderungshistorie
BGBl. II Nr. 10/2003 | § 1, § 2, § 3, § 4 |
Fundstelle(n):
MAAAA-76598