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Bundes-Vergabekontrollkommission - Festsetzung eines Aufwandersatzes und Höhe der Sitzungsgelder

Verordnung der Bundesregierung, mit der für die Funktion des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Senatsvorsitzenden sowie eines Berichterstatters der Bundes-Vergabekontrollkommission ein angemessener Aufwandsersatz sowie für die sonstigen Mitglieder der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes die Höhe der Sitzungsgelder festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 10/2003, i.d. aktuellen Fassung

Nichtamtliche Änderungshistorie

BGBl. II Nr. 10/2003§ 1, § 2, § 3, § 4

Fundstelle(n):
MAAAA-76598