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Preisbindung bei Büchern § 1. Anwendungsbereich, BGBl. I Nr. 45/2000, gültig von 30.06.2000 bis 30.11.2014

§ 1. Anwendungsbereich

Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestaltung ab, die auf die Stellung von Büchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels bedacht nimmt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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