Preisbindung bei Büchern § 10. Übergangsbestimmungen, BGBl. I Nr. 196/2022, gültig von 30.06.2000 bis 31.12.2022

§ 10. Übergangsbestimmungen

Für Waren im Sinne des § 1, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes mit einem festen Ladenpreis, der im Verzeichnis lieferbarer Bücher, Ausgabe vom , veröffentlicht war, in Verkehr gebracht wurden, gilt dieser Preis als vom Verleger oder Importeur festgesetzter Preis im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-76594