ZWEITER TEIL Leistungen
Abschnitt IV Leistungen der Unfallversicherung
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 148a. Leistungen
Als Leistungen der Unfallversicherung werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt:
1. im Falle einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten körperlichen Schädigung des Versicherten:
a) Unfallheilbehandlung (§§ 148p bis 148t);
b) Beistellung von Ersatzarbeitskräften (§ 148u);
c) besondere Unterstützung (§ 148v);
d) berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 148y bis 149b);
e) Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 149c);
f) Versehrtengeld (§ 149g);
g) Betriebsrente (§§ 149d bis 149f und 149i bis 149l);
h) Übergangsrente (§ 149h);
i) Integritätsabgeltung (§ 149m).
2. im Falle des durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Todes des Versicherten:
a) Hilfe wegen durch den Todesfall entstandener besonderer Belastungen (§ 149n);
b) Hinterbliebenenrenten (§§ 149o bis 149t).
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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