4. HAUPTSTÜCK GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Anlage (Zu § 63 iVm § 65 der Verordnung) Beispiele für die Berechnung der einwöchigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung
Beispiel I: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 28. Jänner, um 10 Uhr.
Die einwöchige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.
Beispiel II: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 19. Dezember, um 14 Uhr.
Die einwöchige Frist endet am Montag, den 29. Dezember, um 24 Uhr.
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