3. Teil Vollzug
§ 66. Mitgliedschaft
Buchhalter, Buchhaltungsgesellschaften, Personalverrechner und Personalverrechnungsgesellschaften und Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhaltergesellschaften sind Mitglieder der Wirtschaftskammern und der von diesen zur Vertretung ihrer fachlichen Interessen eingerichteten Fachorganisationen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAA-76572